Erzeugungsanlagen ab 135kVA
Sie sind Anlagenerrichter bzw. Installateur und wollen die Genehmigung und/oder Installation einer Anlage ab 135 kVA in unserem Netzgebiet durchführen? Dann sind Sie hier genau richtig. Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen und Dokumente für eine rechtskonforme Antragstellung.
Sie befinden sich hier im Informationsbereich für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von PAmax ≥ 135 kW. Aufgrund der Komplexität dieser Anlagen, möchten wir Sie im Antragsprozess bestmöglich unterstützen und Ihnen hierzu den Downloadbereich zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns gerne an erzeugungsanlagen(at)avu-netz.de per Mail zusenden.
Freundliche Grüße
Team Erzeugungsanlagen
AVU Netz GmbH
An der Drehbank 18
58285 Gevelsberg
Yulia Kozlova Tel: 02332 73 80410
Annika Mühlhöfer Tel: 02332 73 80411
Schritte
Schritt 1: Grobplanung
Anlagenbetreiber:
Als Anlagenbetreiber besprechen Sie mit Ihrem Anlagenerrichter Art und Umfang Ihrer gewünschten Erzeugungsanlage. Dieser wird anschließend mit der konkreten Planung der Anlage beginnen.
Bereits in dieser Phase empfehlen wir Ihnen, sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) auseinanderzusetzen.
Dies beinhaltet unter anderem Themen wie:
- die Wahl der Veräußerungsform (Art der Vergütung)
- die technische Einrichtung für das Einspeisemanagement
- das Messkonzept
- Ihre Meldepflichten als Anlagenbetreiber.
Anlagenerrichter:
Als Anlagenerrichter stellen Sie den Antrag/Anfrage zum Netzanschluss einer Erzeugungsanlage bei der AVU Netz GmbH. Hierzu reichen Sie bitte alle zur Anschlussbewertung notwendigen Unterlagen ein.
- Antragstellung für Erzeugungsanlagen
für eine Erzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz - Lageplan
aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen sowie der Standort der vorhandenen oder geplanten Übergabestation. - Übersichtsschaltplan
des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter); eine einpolige Darstellung ist ausreichend. - Messkonzept
mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen - Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
- E.13 Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit
- E.13 Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
- Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut)
- E.13 Einheitenzertifikat des Speichers
Dieses erhalten Sie vom Hersteller des Speichers
- E.13 Einheitenzertifikat des Speichers
- Komponentenzertifikat für die notwendigen Komponenten
- E.14 Komponentenzertifikat der Schutzkomponenten
Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Komponenten
- E.14 Komponentenzertifikat der Schutzkomponenten
Netzbetreiber:
In dieser Phase prüfen wir, ob die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage von unserem Stromnetz aufgenommen werden kann. Die s.g. Grobplanung findet statt. Dies beinhaltet die Festlegung bzw. Benennung des Netzanschlusspunktes sowie den ggf. notwendigen Netzausbau inklusive dessen Dauer.
Die Ergebnisse aus der Grobplanung werden dem Anschlussnehmer/ -errichter anschließend übermittelt. Diese sind:
- Alle notwendigen Netzdaten für die Planung der Kundenanlage,
- den vorläufigen Netzverknüpfungspunkt,
- Gegebenenfalls erhalten Sie zusätzliche Angebote für kostenpflichtige Leistungen:
- Wandlermessung
Für Leistungen > 30kW ist eine Wandlermessung erforderlich. - Technische Einrichtung für das Einspeisemanagement
Die Erfassung und Steuerung einer Fernwirkbox (Anlagen >100kW(p)). Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen des § 9 EEG.
Das Einspeisemanagement ist für Anlagen > 25 kW(p) verpflichtend.
- Wandlermessung
Schritt 2: Bestätigung; Feinplanung
Anlagenbetreiber:
Mit der Annahme des Angebotes bzw. der Bestätigung der Grobplanung sind folgende Dokumente einzureichen für die anschließende Feinplanung:
- Angebotsannahme und Datenblatt
für eine Erzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz- Annahme des Angebotes für kostenpflichtige Leistungen
- Bestätigung der Grobplanung
- aktualisiertes E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage bzw. eines Speichers
- Übersichtsschaltplan
des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter); eine einpolige Darstellung ist ausreichend. - Messkonzept
mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen
Netzbetreiber:
Auf Basis Ihrer endgültig eingereichten Unterlagen wird der Netzbetreiberfragebogen E.9 erzeugt und an den Anlagenbetreiber/ -errichter übermittelt.
Schritt 3: Zertifizierung
Anlagenbetreiber:
In dieser Phase findet die Zertifizierung statt. Das bedeutet, Sie müssen eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zur Erstellung eines Anlagenzertifikates für Ihre Erzeugungsanlage beauftragen. Dieses reichen Sie uns bitte anschließend ein.
- Anlagenzertifikat "A" E.15
- Hierbei handelt es sich um das Zertifikat für Anlagen mit PAmax >950 kW
(Wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt).
- Hierbei handelt es sich um das Zertifikat für Anlagen mit PAmax >950 kW
- Anlagenzertifikat "B"
- vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von Erzeugungsanlagenzwischen PAmax ≥ 135 kW und PAmax ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetzen)
(Wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt).
- vereinfachtes Anlagenzertifikat (nur bei Anschlüssen von Erzeugungsanlagenzwischen PAmax ≥ 135 kW und PAmax ≤ 950 kW an Mittelspannungsnetzen)
- Prototypenverfahren
- Elektroplanung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
- Elektroplanung erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Netzbetreiber:
Mit Erhalt des Anlagenzertifikates findet die abschließende Prüfung zur Anlage und die endgültige Bestätigung des Netzanschlusspunktes statt.
Schritt 4: Betriebsstation
Nach Abschluss der Zertifizierung ist die Errichtung/Umbau der neuen/vorhandenen Betriebsstation notwendig.
TIPP: Nehmen Sie auch rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf, um Fragen der Umsatzsteuer(-pflicht) zu klären.
Anlagenbetreiber
Reichen Sie hierzu die Errichtungsplanung bei der AVU Netz GmbH ein.
Nach Freigabe seitens der AVU Netz GmbH können Sie die Stationskomponenten bestellen und den Baubeginn der Werksfertigung der Übergabestation einleiten.
Nehmen Sie hierzu rechtzeitig vor der Inbetriebnahme Kontakt zum Messstellenbetreiber auf, um den Wandler für die Abrechnungszählung zu erhalten. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten empfehlen wir Ihnen die Rücksprache bereits im Rahmen der Feinplanung vorzunehmen.
4 Wochen vor der Inbetriebnahme stimmen Sie bitte mit uns die technische Abnahme der Übergabestation ab.
Für den Abnahmetermin benötigen Sie:
- E.5 Inbetriebsetzungsauftrag nach VDE-AR-N 4110
(nicht zu verwechseln mit Inbetriebsetzung einer Messeinrichtung) - E.6 Erdungsprotokoll nach VDE-AR-N 4110
- E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
Schritt 5: Antragsunterlagen zur Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage
Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Anträge.
Bitte beachten Sie, den Zählerantrag benötigen wir nur, wenn Sie sich für die AVU Netz GmbH als Messstellenbetreiber entscheiden.
- E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen / Speicher
- Inbetriebsetzungsantrag einer Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz
- Inbetriebsetzungsantrag einer Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz
- Inbetriebsetzungs-/ Änderungsmeldung Strom SLP (< 100.000 kWh)
- Inbetriebsetzungs-/ Änderungsmeldung Strom RLM (> 100.000 kWh oder Mittelspannung)
- E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
- E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage / Speicher nach VDE-AR-N 4110
- Antrag auf wirtschaftliche Inbetriebnahme (optional)
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen, erteilen wir auf dem E.7 die Freigabe zur Zuschaltung der Erzeugungsanlage, welche wir Ihnen anschließend zur Verfügung stellen, um die notwendigen Parametrierungen vorzunehmen.
Schritt 6: Inbetriebsetzung
Bitte informieren Sie uns über den Termin der Inbetriebsetzung. Wir entscheiden, ob wir bei der Inbetriebsetzung anwesend sein werden und vereinbaren ggf. einen Termin zur Zählersetzung mit Ihnen.
Bei einem abweichenden Datum können Sie uns die wirtschaftliche Inbetriebnahme nach EEG nachweisen.
Nach erfolgter Inbetriebnahme reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
- E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage / Speicher nach VDE-AR-N 4110
Inklusive der Erklärung des Zertifizierers - Kopie der Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR vor. - KWK-Anlagen: Anzeige bzw. Zulassungsbescheid des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Schritt 7: Einspeisevereinbarung und -vergütung
Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung schließen wir mit Ihnen eine Einspeisevereinbarung (EEG) bzw. einen Einspeisevertrag (KWKG) ab und erteilen Ihnen zudem die Betriebserlaubnis gem. VDE-AR-N 4110.
Schritt 8: Konformitätserklärung
Die Anlage ist gebaut und die akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellt die Konformitätserklärung zu Ihrer geplanten und gebauten Anlage. Hierzu erhalten wir nach der Prüfung folgendes Dokument.
- E.12 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen/Speicher
Dieses erhalten Sie vom Hersteller der Erzeugungseinheit/Speicher